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59. Landeswettbwerb Jugend musiziert Rheinland Pfalz
31. März - 3. April '22
Corona-Regelungen
Erweiterte 3G-Regel
Zutritt erhalten generell nur
Vollständig Geimpfte oder Genesene oder Getestete.
Auch minderjährige Teilnehmende müssen ein zertifiziertes Testergebnis
einer offiziell anerkannten Teststelle,
das nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.
Weitere Regelungen
Maskenpflicht in den Räumlichkeiten der Hochschule
Ausnahme: Musizierende während des Vorspiels/Vorsingens
Der Wettbewerb ist nicht öffentlich.
Zutritt zur Musikhochschule und zu den Wertungsspielen
erhalten nur die Teilnehmenden und jeweils zwei weitere Personen
(zwei Familienmitglieder oder ein Familienmitglied zuzüglich einer Lehrkraft)
Das Verfahren der Ergebnisbekanntgaben und Ausgabe der Urkunden wurde geändert.
Die Teilnehmerberatungen durch die Jurys entfallen.
Im Falle einer Erkrankung oder Quarantänepflicht von Teilnehmenden/Begleitenden
können wir KEINE alternativen Wertungen (z.B. über die Begutachtung von YouTube-Videos) durchführen.
Gastwertungen können wir NICHT vermitteln und NICHT durchführen.