Stand: 09.11.2017 (16.24 Uhr)
Zeugnisbemerkung über besondere Leistungen bei Jugend musiziert
in Rheinland-Pfalz
Fundstelle
Schulordnung für die öffentlichen
Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und
Abendgymnasien
(Übergreifende Schulordnung)
[Zitat:]
§58
Arten und Inhalt der Zeugnisse, Zeugnisausgabe
...
(2) Zeugnisse enthalten die Leistungsbeurteilungen in Form von
Zeugnisnoten. Die Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer sind
als solche kenntlich zu machen. Eine
Bemerkung über besondere Leistungen und Aktivitäten der
Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb der
Schule soll in das Zeugnis oder in eine Anlage zum Zeugnis aufgenommen
werden, wenn die Schülerinnen und Schüler damit einverstanden
sind oder es wünschen und, sofern erforderlich, belegen.
[Zitat-Ende; Hervorhebungen vom Herausgeber]
Download
uebergreifende_schulordnung_rlp_2009.pdf
... über den Bildungsserver Rheinland-Pfalz
http://bildung-rp.de
Der Landesausschuss Jugend musiziert
RP informiert jede Schule in Rheinland-Pfalz über die
Ergebnisse ihrer Schülerinnen und Schüler ...
- beim Landeswettbewerb Jugend musiziert RP
- beim Bundeswettbewerb
... mit der Bitte, die besondere Leistung beim Wettbewerb Jugend
musiziert in geeigneter Form ins Zeugnis aufzunehmen.
Bezüglich einer entsprechenden Zeugnisbemerkungen zu besonderen
Leistungen bei einem der Regionalwettbewerbe in Rheinland-Pfalz wenden
Sie sich bitte an die zuständigen Regionalausschüsse.
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